Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Die Verordnung (NiSV) zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
trifft ab dem 01. Januar 2023 in Kraft. Sie steht für die Sicherstellung von Fachwissen rund um die Geräte mit nichtionisierender Strahlung.
Das grundsätzliche Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit von Behandlungen mit den Geräten. Dieser Fachkundenachweis wird bei einem anerkannten Schulträger gemacht und bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle geprüft. NiSV-Zertifizierungen sind für verschiedene festgelegte Behandlungsgeräte (Lasergeräte, Hoch- und Niederfrequenzgeräte sowie Ultraschallgeräte) vorgeschrieben, wenn sie zu kosmetischen Zwecken
verwendet werden. Um die entsprechenden Geräte weiterhin nutzen zu können, ist eine erfolgreiche abgeschlossene Fachkunde notwendig.
Mit der NiSV und dem dazugehörigen Fachkundenachweis wird der aktuelle Wissensstand und das grundsätzliche Fachwissen
der in der Kosmetikbranche arbeiteten Fachkräfte auf ein komplett neues Niveau gehoben.
Seit Januar 2022 bin ich Laserschutzbeauftragte nach OStrV und TROS.
Seit Juli 2010 ist es Pflicht, schriftlich einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen, sofern Laser der Schutzklassen 3 oder 4 zum Einsatz kommen.
Unter diese Klassen fallen die meisten Medizin- und Kosmetik-Laser. Laserschutzbeauftragte müssen die Teilnahme
an einem anerkannten Laserschutz-Kurs nachweisen.
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